Fragen und Antworten zur ICO Süderweiterung

Ökologie

Wie werden Eingriffe in die Natur analysiert, bewertet und ausgeglichen? 

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Eingriffe in die Natur lassen sich bei Projekten wie der ICO Süderweiterung leider nicht vermeiden. Das Projekt befindet sich jedoch auf einem Gelände, das zwar durch die lange Zeit der Nichtnutzung in Teilbereichen einen unberührten Eindruck macht, in das aber über viele Jahre hinweg von verschiedenen Akteuren massiv eingegriffen wurde. Dabei wurden leider auch zahlreiche Altlasten wie Bauschutt- und Müllablagerungen hinterlassen.

Die aktuelle Planung der ICO-Süderweiterung folgt dem Grundsatz, Eingriffe so weit wie möglich zu vermeiden und dort, wo dies nicht möglich ist, so umweltverträglich wie möglich zu gestalten und durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Darüber hinaus werden im Rahmen des Vorhabens vorhandene Altlasten saniert.

Die durch die Umsetzung der Planung entstehenden Eingriffe und deren Auswirkungen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Naturschutzgesetze, Baugesetzbuch) von Fachleuten der Landschaftsplanung untersucht und bewertet. In diesem Zusammenhang wird auch die "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)" durchgeführt, die die Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten untersucht.

Außerdem werden Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe festgelegt. Neben Aufforstungsmaßnahmen oder der Umsiedlung bestimmter Arten in neue Lebensräume können beispielsweise auch nachhaltige und moderne Bauweisen, wie das beim neuen ICO-Logistikzentrum realisierte Biodiversitätsgründach, wertvolle Beiträge leisten.

Aus all diesen Maßnahmen entsteht der Grünordnungsplan als ökologische Grundlage für den Bebauungsplan. Darin werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege verbindlich festgesetzt.

Warum soll die Waldfläche südwestlich des geplanten Geländes, die im Eigentum der Stadt Erlenbach steht, getauscht und gerodet werden?

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Durch Vornutzungen (z.B. als Kiesgrube) weist das Gelände eine sehr inhomogene Struktur auf. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für Auffüllungen kann dies nur durch die Verlagerung lokal vorhandener Sande und Kiese innerhalb der Fläche ausgeglichen werden. Dieses Material steht in ausreichender Mächtigkeit unter der Waldfläche im Südwesten des Geländes zur Verfügung.

Die Beschaffung von Auffüllmaterial von anderer Stelle wäre mit einem enormen zeitlichen und logistischen Aufwand sowie einer extremen Verkehrsbelastung (über 90 LKW pro Arbeitstag über zwei Jahre) verbunden.

Mainsite schlägt daher vor, die Waldfläche der Stadt Erlenbach gegen eine im Eigentum von Mainsite befindliche Waldfläche am Main, die im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Erlenbach noch als Industriegebiet ausgewiesen ist, zu tauschen.


Diesem Tauschvorschlag wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2022 grundsätzlich zugestimmt. Die Details sind in weiteren Verfahrensschritten noch zu verhandeln. Damit bleibt diese Waldfläche am Mainufer erhalten.

Was geschieht mit der ökologischen Ausgleichsfläche im Waldgebiet im Südwesten?

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Diese ökologische Ausgleichsfläche wurde 2009 als Ausgleich für den Bau eines Versickerungsbeckens angelegt und nicht, wie teilweise berichtet, als Ausgleich für den Bau der "Neuen Logistik". Dies ist so auch im Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt öffentlich einsehbar (ÖFK ID 163240).


Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden einige Bäume gefällt und als Totholz in der Fläche belassen sowie Nistkästen aufgehängt, es handelt sich also um eine verhältnismäßig kleine Maßnahme, da auch der entsprechende Eingriff durch das Versickerungsbecken gering war.

Sollte diese Fläche im Rahmen des Projektes ICO Süderweiterung anderweitig genutzt werden, wird sie in eine neue Ausgleichsmaßnahme überführt.

Aufgrund anders lautender Darstellungen in der Öffentlichkeit sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Fläche mit Jungbäumen westlich der Mainhausener Straße, etwa auf Höhe der Deponie, nicht um eine ökologische Ausgleichsfläche handelt, sondern um eine freiwillige, zusätzliche Maßnahme der Mainsite.

Was ist das Spall-Gelände?

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Als "Spall-Gelände" wird die Fläche im Südosten des geplanten Geländes bezeichnet, auf der ein Vornutzer massive Ablagerungen von Bauschutt und anderen Abfällen hinterlassen hat. 

Nach einer Erkundung im Jahr 2007 befinden sich dort 51 Schutthaufen mit ca. 180.000 m³ Abfällen. Der größte oberirdische Haufen wird im Volksmund "Monte Spallino" genannt und ist ca. 20 Meter hoch.

Diese Abfälle werden im Rahmen des Projektes, soweit technisch und rechtlich möglich, aufbereitet und verwertet. Nicht verwertbare Abfälle werden fachgerecht entsorgt.

Das Spall-Gelände umfasst eine Fläche von ca. 11,6 Hektar. Davon liegen ca. 6,7 Hektar innerhalb des Geltungsbereichs, wovon wiederum ca. 4,1 Hektar zur eigentlichen Nutzfläche für Ansiedlungen zählen.

Somit verbleiben ca. 4,9 Hektar, die nach der Sanierung für ökologische Zwecke wie Aufforstung, Feuchtbiotope etc. genutzt werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Flächen erfolgt im weiteren Verfahren durch die Grünordnungsplaner und Biologen.

Wenn die Abfälle auf dem Spall-Gelände beseitigt werden, warum kann dann nicht auch die Deponie rückgebaut werden?

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Die Deponie, die etwa in der Mitte des geplanten Geländes liegt, wurde 2005 geschlossen, abgedichtet und rekultiviert. Sie befindet sich in der Nachsorgephase und wird laufend überwacht. Ein Rückbau der Deponie ist aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll. Außerdem werden die Kosten für einen vollständigen Rückbau der Deponie auf ca. 35-40 Mio. Euro geschätzt.

Wie erfolgt die Verfüllung des Glanzstoffsees und der Seen auf dem Spall-Gelände? 

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Zunächst ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, für das die Kreisverwaltungsbehörde, hier das Landratsamt Miltenberg, zuständig ist.


Wird die Genehmigung erteilt, erfolgt eine Grundräumung des Sees, da sich im Laufe der Jahre Schlamm (Schwemmgut und Biomasse) am Seegrund abgelagert hat, der eine Verdichtung des Bodens verhindert und somit eine Bebauung unmöglich macht. Dabei kommt ein Verfahren zum Einsatz, das nachweislich keine Beeinträchtigung der Wasserlebewesen zur Folge hat.

Die eigentliche Verfüllung mit lokalem Sand und Kies erfolgt etappenweise, so schonend wie möglich und in Abstimmung mit Biologen und den Naturschutzbehörden. Fische werden abgefischt und in andere Gewässer umgesetzt. Entgegen anders lautender Darstellungen in der Öffentlichkeit werden keinesfalls Tiere lebendig begraben.

Werden Betriebe angesiedelt, die der Störfallverordnung unterliegen?

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"Störfallbetrieb" ist die offizielle Bezeichnung für Betriebe, in denen gefährliche Stoffe (z.B. Benzin) ab einer bestimmten Menge vorhanden sind. Für diese Betriebe gilt die Störfallverordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt beim Austritt gefährlicher Stoffe regelt.

Die Störfallverordnung verpflichtet die Betreiber solcher Betriebe, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfälle unverzüglich zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Im Industrie Center Obernburg fallen derzeit nur die Firmen Cordenka GmbH & Co. KG und die Kraftwerk Obernburg GmbH unter die Grundpflichten der Störfall-Verordnung (12. BImSchV, weitere Informationen dazu finden Sie hier). 

Auf der geplanten Fläche können sich auch Betriebe ansiedeln, die der Störfallverordnung unterliegen. Klar ist aber, dass jede Ansiedlung entsprechender Genehmigungen durch die Stadt Erlenbach und das Landratsamt Miltenberg bedarf. Hierüber kann auch gesteuert werden, welche Betriebe sich auf der Erweiterungsfläche ansiedeln.

Werden die Gebäude auf der Erweiterungsfläche Gründächer wie auf dem Dach der „Neuen Logistik“ erhalten?

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Wir sind von der Sinnhaftigkeit und dem Nutzen von Gründächern sowohl in ökologischer (Biodiversität, Wasserrückhalt etc.) als auch in ökonomischer Hinsicht (Gebäudeklima, Unterhaltskosten etc.) überzeugt. Daher werden wir solche und ähnliche Projekte auch bei Bauvorhaben im Rahmen der Süderweiterung verfolgen. Zusätzlich ist eine kombinierte Nutzung der Gründachflächen mit Photovoltaikanlagen denkbar.

Aktuelle Daten zum Gründach der "Neuen Logistik" wie z.B. Temperatur, Niederschlag, Feuchte oder Windrichtung sind über ein Projekt der TU Braunschweig verfügbar (Register "Gründach Obernburg/Main").

Was ist der "Regionale Grünzug" und wie wird er berücksichtigt?

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Der Regionale Grünzug ist ein von der Regierung von Unterfranken im Regionalplan der Region Bayerischer Untermain festgelegter Bereich, der die Verbindungsachse zwischen der Mainaue und dem Naturpark Spessart sichern soll. Gemäß dieser Planung sollen hier vorrangig Flächen mit herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz gesichert und optimiert werden. 

Der Regionale Grünzug betrifft in der aktuellen Planung den Bereich südlich des eigentlichen Erweiterungsgeländes. In diesem Bereich sind zukünftige Erschließungsstraßen vorgesehen, die vorhandene Straßen und Wege ausbauen.

Hat die Süderweiterung Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und die genehmigten Wasserentnahmemengen?

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Nein. Die Süderweiterung hat keinen Einfluss auf die Entnahmerechte des ICO für Fluss- und Grundwasser. Der Wasserverbrauch des ICO wird von den Aufsichtsbehörden regelmäßig überwacht. Das ICO hält die genehmigten Entnahmemengen zuverlässig ein.

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