Werden die Gebäude auf der Erweiterungsfläche Gründächer wie auf dem Dach der „Neuen Logistik“ erhalten?
Wir sind von der Sinnhaftigkeit und dem Nutzen von Gründächern sowohl in ökologischer (Biodiversität, Wasserrückhalt etc.) als auch in ökonomischer Hinsicht (Gebäudeklima, Unterhaltskosten etc.) überzeugt. Daher werden wir solche und ähnliche Projekte auch bei Bauvorhaben im Rahmen der Süderweiterung verfolgen. Zusätzlich ist eine kombinierte Nutzung der Gründachflächen mit Photovoltaikanlagen denkbar.
Aktuelle Daten zum Gründach der "Neuen Logistik" wie z.B. Temperatur, Niederschlag, Feuchte oder Windrichtung sind über ein Projekt der TU Braunschweig verfügbar (Register "Gründach Obernburg/Main").
Warum soll die Waldfläche südwestlich des geplanten Geländes, die im Eigentum der Stadt Erlenbach steht, gerodet werden?
UPDATE 25.04.2023
Durch Vornutzungen (z.B. als Kiesgrube) weist das Gelände eine sehr inhomogene Struktur auf. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für Auffüllungen kann dies nur durch die Verlagerung lokal vorhandener Sande und Kiese innerhalb der Fläche ausgeglichen werden. Dieses Material steht in ausreichender Mächtigkeit unter der Waldfläche im Südwesten des Geländes zur Verfügung.
Die Beschaffung von Auffüllmaterial von anderer Stelle wäre mit einem enormen zeitlichen und logistischen Aufwand sowie einer extremen Verkehrsbelastung (über 90 LKW pro Arbeitstag über zwei Jahre) verbunden.
Diese Waldfläche hat zusammen mit einigen direkt angrenzenden Flurstücken der Mainsite eine Größe von ca. 9,9 Hektar. Der schmale Streifen westlich der Mainhausener Straße, der ursprünglich ebenfalls gerodet werden sollte, bleibt erhalten.
Der Stadtratsbeschluss vom 15.12.2022, der den Tausch von Waldflächen der Stadt Erlenbach mit Waldflächen der Mainsite grundsätzlich vorsah, wurde aufgehoben. In welcher Form die Nutzung der Sande und Kiese in diesem Gebiet für den oben beschriebenen Zweck nun umgesetzt wird, ist noch offen.
Unabhängig davon beabsichtigt die Mainsite weiterhin, die ursprünglich zum Tausch vorgesehene Waldfläche am Main als solche zu erhalten.
Was geschieht mit der ökologischen Ausgleichsfläche im Waldgebiet im Südwesten?
UPDATE 25.04.2023
Diese ökologische Ausgleichsfläche wurde 2009 als Ausgleich für den Bau eines Versickerungsbeckens angelegt. Dies ist so im Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt öffentlich einsehbar (ÖFK ID 163240).
Im Rahmen dieser Maßnahme wurden einige Bäume gefällt und als Totholz in der Fläche belassen sowie Nistkästen aufgehängt. Da der entsprechende Eingriff durch das Versickerungsbecken gering war, handelt es sich dabei auch um eine verhältnismäßig kleine Ausgleichsmaßnahme.
Aufgrund anders lautender Darstellungen in der Öffentlichkeit sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Fläche mit Jungbäumen westlich der Mainhausener Straße, etwa auf Höhe der Deponie, nicht um eine ökologische Ausgleichsfläche handelt, sondern um eine freiwillige, zusätzliche Maßnahme der Mainsite.
Nach Anpassung des Geltungsbereichs auf Grundlage des Eckpunktepapiers im April 2023 wurden alle Flächen westlich der Mainhausener Straße aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. Somit bleibt diese ökologische Ausgleichsfläche von der Süderweiterung unberührt.
Was ist das Spall-Gelände?
UPDATE 25.04.2023
Als Spall-Gelände wird die Fläche im Südosten des geplanten Geländes bezeichnet, auf der ein Vornutzer massive Ablagerungen von Bauschutt und anderen Abfällen hinterlassen hat.
Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich dort 51 Schutthaufen mit ca. 180.000 m³ Abfällen. Der größte oberirdische Haufen wird im Volksmund "Monte Spallino" genannt und ist ca. 20 Meter hoch. Das Spall-Gelände umfasst eine Fläche von ca. 11,6 Hektar.
Diese Abfälle werden im Rahmen des Projektes, soweit technisch und rechtlich möglich, aufbereitet und verwertet. Nicht verwertbare Abfälle werden fachgerecht entsorgt.
Nach Anpassung des Geltungsbereichs auf Grundlage des Eckpunktepapiers im April 2023 liegt diese Fläche vollständig innerhalb des Geltungsbereichs, allerdings außerhalb der zur Bebauung vorgesehenen Fläche.
Teil des Geltungsbereichs ist dieses Areal, weil es für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstung, Feuchtbiotope etc. genutzt werden soll. Die konkrete Ausgestaltung dieser Flächen erfolgt im weiteren Verfahren durch Grünordnungsplaner und Biologen in Abstimmung mit dem Runden Tisch.
Was ist der "Regionale Grünzug" und wie wird er berücksichtigt?
UPDATE 25.04.2023
Der Regionale Grünzug ist ein von der Regierung von Unterfranken im Regionalplan der Region Bayerischer Untermain festgelegter Bereich, der die Verbindungsachse zwischen der Mainaue und dem Naturpark Spessart sichern soll. Ziel dieser Planung ist es, vorrangig Flächen mit herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zu sichern und zu optimieren.
Nach der Anpassung des Geltungsbereichs und der Festsetzung der zur Bebauung vorgesehenen Fläche (Nutzfläche) auf der Grundlage des Eckpunktepapiers im April 2023 kommt es nicht mehr zu einer Überschneidung des Regionalen Grünzuges mit dieser Nutzfläche.
Sollte im weiteren Planungsverfahren eine südliche Erschließungsstraße erforderlich werden, wird diese möglichst auf bestehenden Wegen geführt. Straßen und Wege sind im Regionalen Grünzug nicht ausgeschlossen. So befinden sich bereits heute Straßen in diesem Gebiet, z.B. die Staatsstraße 2309 (Verbindungsstraße Erlenbach - Elsenfeld).
Wie werden Eingriffe in die Natur analysiert, bewertet und ausgeglichen?
Eingriffe in die Natur lassen sich bei Projekten wie der ICO Süderweiterung leider nicht vermeiden. Die Süderweiterung befindet soll auf einem Gelände umgesetzt werden, das zwar durch die lange Zeit der Nichtnutzung in Teilbereichen einen unberührten Eindruck macht, in das aber über viele Jahre hinweg von verschiedenen Akteuren massiv eingegriffen wurde. Dabei wurden auch zahlreiche Altlasten wie Bauschutt- und Müllablagerungen hinterlassen. Altlasten dieser Art – wie z.B. der „"Monte Spallino“" – würden im Zuge der Süderweiterung so weit wie möglich entsorgt.
Die aktuelle Planung der ICO-Süderweiterung folgt dem Grundsatz, Eingriffe so weit wie möglich zu vermeiden. Dort, wo dies nicht möglich ist, wird so umweltverträglich wie möglich gestaltet und durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Darüber hinaus werden im Rahmen der Süderweiterung vorhandene Altlasten saniert.
Die durch die Umsetzung der Planung entstehenden Eingriffe und deren Auswirkungen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Naturschutzgesetze, Baugesetzbuch) von Experten der Landschaftsplanung untersucht und bewertet.
Dazu wird im weiteren Verfahren für das gesamte Gelände eine "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)" durchgeführt. Dabei wird das Gelände mehrmals über einen längeren Zeitraum, d.h. zu verschiedenen Jahreszeiten, von Biologen begangen und genau untersucht. Ziel ist es, die Auswirkungen der Süderweiterung auf geschützte Arten zu untersuchen.
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bildet die Grundlage für die verbindliche Festlegung von Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe. Neben Aufforstungsmaßnahmen oder der Umsiedlung bestimmter Arten in neue Lebensräume können beispielsweise auch nachhaltige und moderne Bauweisen, wie das beim neuen ICO-Logistikzentrum realisierte Biodiversitätsgründach, wertvolle Beiträge leisten.
Derzeit liegen die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung nur für eine Teilfläche vor. Sobald dies für die gesamte Fläche der Fall ist, werden wir die Ergebnisse auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Aus all diesen Maßnahmen wird ein Grünordnungsplan als ökologische Grundlage für den Bebauungsplan entstehen. Darin werden verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege festgesetzt.
Wie erfolgt die Verfüllung des Glanzstoffsees und der Seen auf dem Spall-Gelände?
Um den See zu verfüllen ist zunächst ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, für das die Kreisverwaltungsbehörde - in unserem Fall das Landratsamt Miltenberg - zuständig ist.
Wird die Genehmigung erteilt, erfolgt eine Grundräumung des Sees, da sich im Laufe der Jahre Schlamm (Schwemmgut und Biomasse) am Seegrund abgelagert hat, der eine Verdichtung des Bodens verhindert und somit eine Bebauung unmöglich macht. Dabei kommt ein Verfahren zum Einsatz, das nachweislich keine Beeinträchtigung der Wasserlebewesen zur Folge hat.
Die eigentliche Verfüllung mit lokalem Sand und Kies erfolgt etappenweise, so schonend wie möglich und in Abstimmung mit Biologen und den Naturschutzbehörden. Dabei werden im See lebende Tiere abgefischt und in andere Gewässer umgesetzt.
Wie weit ist die Industriefläche vom Wohngebiet und dem Krankenhaus im Norden Erlenbachs entfernt?
Die Entfernung vom südöstlichen Rand der geplanten Nutzfläche der Süderweiterung bis zum Krankenhaus Erlenbach beträgt ca. 1.200 m Luftlinie. Die Entfernung zur nächstgelegenen Ecke des Wohngebiets beträgt ca. 800 m Luftlinie (Grafik)
Zur Veranschaulichung: Die geplante Nutzfläche der Süderweiterung reicht im Süden so weit wie die bereits bestehende Bebauung im Industriegebiet "Im Fluss" auf der gegenüberliegenden (östlichen) Seite der Bahnlinie.
Unabhängig davon wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Bebauung im gesamten Umfeld berücksichtigt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden im Bebauungsplan verbindliche Grenzwerte für Schallemissionen festgesetzt.
Kann die Deponie rückgebaut werden?
Die Deponie, die etwa in der Mitte des geplanten Geländes liegt, wurde 2005 geschlossen, abgedichtet und rekultiviert. Sie befindet sich in der Nachsorgephase und wird laufend überwacht. Ein Rückbau der Deponie ist aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll. Außerdem werden die Kosten für einen vollständigen Rückbau der Deponie auf ca. 35-40 Mio. Euro geschätzt.
Werden Betriebe angesiedelt, die der Störfallverordnung unterliegen?
"Störfallbetrieb" ist die offizielle Bezeichnung für Betriebe, in denen ab einer bestimmten Menge gefährliche Stoffe (z.B. Benzin) vorhanden sind. Für diese Betriebe gilt die Störfallverordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt beim Austritt gefährlicher Stoffe regelt.
Die Störfallverordnung verpflichtet die Betreiber solcher Betriebe, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfälle unverzüglich zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Im Industrie Center Obernburg fallen derzeit nur die Firmen Cordenka GmbH & Co. KG und die Kraftwerk Obernburg GmbH unter die Grundpflichten der Störfall-Verordnung (12. BImSchV, weitere Informationen dazu finden Sie hier).
Auf der geplanten Fläche können sich auch Betriebe ansiedeln, die der Störfallverordnung unterliegen. Jede Ansiedlung bedarf entsprechender Genehmigungen durch die Stadt Erlenbach und das Landratsamt Miltenberg. Hierüber kann auch gesteuert werden, welche Betriebe sich auf der Erweiterungsfläche ansiedeln.
Hat die Süderweiterung Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und die genehmigten Wasserentnahmemengen?
Nein. Die Süderweiterung hat keinen Einfluss auf die Entnahmerechte des ICO für Fluss- und Grundwasser. Der Wasserverbrauch des ICO wird von den Aufsichtsbehörden regelmäßig überwacht. Das ICO hält die genehmigten Entnahmemengen zuverlässig ein.
Bildnachweis, Quellen:
- Foto von Riedelmeier auf pixabay