Fragen und Antworten zur ICO Süderweiterung

Ökologie

Warum soll die Waldfläche südwestlich des geplanten Geländes, die im Eigentum der Stadt Erlenbach steht, getauscht und gerodet werden?
UPDATE 25.04.2023

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Durch Vornutzungen (z.B. als Kiesgrube) weist das Gelände eine sehr inhomogene Struktur auf. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für Auffüllungen kann dies nur durch die Verlagerung lokal vorhandener Sande und Kiese innerhalb der Fläche ausgeglichen werden. Dieses Material steht in ausreichender Mächtigkeit unter der Waldfläche im Südwesten des Geländes zur Verfügung.

Die Beschaffung von Auffüllmaterial von anderer Stelle wäre mit einem enormen zeitlichen und logistischen Aufwand sowie einer extremen Verkehrsbelastung (über 90 LKW pro Arbeitstag über zwei Jahre) verbunden.

Die Waldfläche der Stadt Erlenbach, die gerodet werden soll, um lokale Sande und Kiese zur Angleichung des Geländes zu gewinnen, hat zusammen mit einigen direkt angrenzenden Flurstücken der Mainsite eine Größe von ca. 9,9 Hektar. Der schmale Streifen westlich der Mainhausener Straße, der ursprünglich ebenfalls gerodet werden sollte, bleibt erhalten. 

Der Stadtratsbeschluss vom 15.12.2022, der den Tausch von Waldflächen der Stadt Erlenbach mit Waldflächen der Mainsite grundsätzlich vorsah, wurde aufgehoben. In welcher Form die Nutzung der Sande und Kiese in diesem Gebiet für den oben beschriebenen Zweck nun umgesetzt wird, ist noch offen.

Unabhängig davon beabsichtigt die Mainsite weiterhin, die ursprünglich zum Tausch vorgesehene Waldfläche am Main als solche zu erhalten.

Was ist das Spall-Gelände?
UPDATE 25.04.2023

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Als "Spall-Gelände" wird die Fläche im Südosten des geplanten Geländes bezeichnet, auf der ein Vornutzer massive Ablagerungen von Bauschutt und anderen Abfällen hinterlassen hat.

Nach einer Erkundung im Jahr 2007 befinden sich dort 51 Schutthaufen mit ca. 180.000 m³ Abfällen. Der größte oberirdische Haufen wird im Volksmund "Monte Spallino" genannt und ist ca. 20 Meter hoch.

Diese Abfälle werden im Rahmen des Projektes, soweit technisch und rechtlich möglich, aufbereitet und verwertet. Nicht verwertbare Abfälle werden fachgerecht entsorgt.

Das Spall-Gelände umfasst eine Fläche von ca. 11,6 Hektar.

Nach Anpassung des Geltungsbereichs auf Grundlage des Eckpunktepapiers im April 2023 liegt diese Fläche vollständig innerhalb des Geltungsbereichs, allerdings außerhalb der zur Bebauung vorgesehenen Fläche.

Teil des Geltungsbereichs ist dieses Areal, weil es für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstung, Feuchtbiotope etc. genutzt werden soll. Die konkrete Ausgestaltung dieser Flächen erfolgt im weiteren Verfahren durch Grünordnungsplaner und Biologen in Abstimmung mit dem Runden Tisch.

Was ist der "Regionale Grünzug" und wie wird er berücksichtigt?
UPDATE 25.04.2023 

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Der Regionale Grünzug ist ein von der Regierung von Unterfranken im Regionalplan der Region Bayerischer Untermain festgelegter Bereich, der die Verbindungsachse zwischen der Mainaue und dem Naturpark Spessart sichern soll. Gemäß dieser Planung sollen hier vorrangig Flächen mit herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz gesichert und optimiert werden.

Nach der Anpassung des Geltungsbereichs und der Festsetzung der zur Bebauung vorgesehenen Fläche (Nutzfläche) auf der Grundlage des Eckpunktepapiers im April 2023 kommt es nicht mehr zu einer Überschneidung des Regionalen Grünzuges mit dieser Nutzfläche.


Sollte im weiteren Planungsverfahren eine südliche Erschließungsstraße erforderlich werden, wird diese möglichst auf bestehenden Wegen geführt. Straßen und Wege sind im Regionalen Grünzug nicht ausgeschlossen. So befinden sich bereits heute Straßen in diesem Gebiet, z.B. die Staatsstraße 2309 (Verbindungsstraße Erlenbach - Elsenfeld).

Was geschieht mit der ökologischen Ausgleichsfläche im Waldgebiet im Südwesten?
UPDATE 25.04.2023

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Diese ökologische Ausgleichsfläche wurde 2009 als Ausgleich für den Bau eines Versickerungsbeckens angelegt und nicht, wie teilweise berichtet, als Ausgleich für den Bau der "Neuen Logistik". Dies ist so auch im Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt öffentlich einsehbar (ÖFK ID 163240).


Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden einige Bäume gefällt und als Totholz in der Fläche belassen sowie Nistkästen aufgehängt, es handelt sich also um eine verhältnismäßig kleine Maßnahme, da auch der entsprechende Eingriff durch das Versickerungsbecken gering war.

Aufgrund anders lautender Darstellungen in der Öffentlichkeit sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Fläche mit Jungbäumen westlich der Mainhausener Straße, etwa auf Höhe der Deponie, nicht um eine ökologische Ausgleichsfläche handelt, sondern um eine freiwillige, zusätzliche Maßnahme der Mainsite.

Nach Anpassung des Geltungsbereichs auf Grundlage des Eckpunktepapiers im April 2023 wurden alle Flächen westlich der Mainhausener Straße aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. Somit bleibt diese ökologische Ausgleichsfläche von der Süderweiterung unberührt.

Wie werden Eingriffe in die Natur analysiert, bewertet und ausgeglichen? 

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Eingriffe in die Natur lassen sich bei Projekten wie der ICO Süderweiterung leider nicht vermeiden. Das Projekt befindet sich jedoch auf einem Gelände, das zwar durch die lange Zeit der Nichtnutzung in Teilbereichen einen unberührten Eindruck macht, in das aber über viele Jahre hinweg von verschiedenen Akteuren massiv eingegriffen wurde. Dabei wurden leider auch zahlreiche Altlasten wie Bauschutt- und Müllablagerungen hinterlassen.

Die aktuelle Planung der ICO-Süderweiterung folgt dem Grundsatz, Eingriffe so weit wie möglich zu vermeiden und dort, wo dies nicht möglich ist, so umweltverträglich wie möglich zu gestalten und durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Darüber hinaus werden im Rahmen des Vorhabens vorhandene Altlasten saniert.

Die durch die Umsetzung der Planung entstehenden Eingriffe und deren Auswirkungen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Naturschutzgesetze, Baugesetzbuch) von Fachleuten der Landschaftsplanung untersucht und bewertet.

Dazu wird im weiteren Verfahren für das gesamte Gelände eine "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)" durchgeführt. Dabei wird das Gelände mehrmals über einen längeren Zeitraum, d.h. zu verschiedenen Jahreszeiten, von Biologen begangen und genau untersucht. Ziel ist es, die Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten zu untersuchen.

Derzeit liegt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nur für eine Teilfläche vor. Sobald dies für die gesamte Fläche der Fall ist, werden wir die Ergebnisse auf dieser Internetseite veröffentlichen. Mutmaßungen im Vorfeld über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten sind aus unserer Sicht zum jetzigen Planungs- und Diskussionsstand nicht zielführend. 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bildet die Grundlage für die verbindliche Festlegung von Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe. Neben Aufforstungsmaßnahmen oder der Umsiedlung bestimmter Arten in neue Lebensräume können beispielsweise auch nachhaltige und moderne Bauweisen, wie das beim neuen ICO-Logistikzentrum realisierte Biodiversitätsgründach, wertvolle Beiträge leisten.


Aus all diesen Maßnahmen entsteht der Grünordnungsplan als ökologische Grundlage für den Bebauungsplan. Darin werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege verbindlich festgesetzt.

Wie erfolgt die Verfüllung des Glanzstoffsees und der Seen auf dem Spall-Gelände? 

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Zunächst ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, für das die Kreisverwaltungsbehörde, hier das Landratsamt Miltenberg, zuständig ist.


Wird die Genehmigung erteilt, erfolgt eine Grundräumung des Sees, da sich im Laufe der Jahre Schlamm (Schwemmgut und Biomasse) am Seegrund abgelagert hat, der eine Verdichtung des Bodens verhindert und somit eine Bebauung unmöglich macht. Dabei kommt ein Verfahren zum Einsatz, das nachweislich keine Beeinträchtigung der Wasserlebewesen zur Folge hat.

Die eigentliche Verfüllung mit lokalem Sand und Kies erfolgt etappenweise, so schonend wie möglich und in Abstimmung mit Biologen und den Naturschutzbehörden. Fische werden abgefischt und in andere Gewässer umgesetzt. Entgegen anders lautender Darstellungen in der Öffentlichkeit werden keinesfalls Tiere lebendig begraben.

Rückt die Industriefläche nicht sehr nahe an das Wohngebiet und das Krankenhaus im Norden Erlenbachs heran?

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Die Entfernung vom südöstlichen Rand der geplanten Nutzfläche bis zum Krankenhaus Erlenbach beträgt ca. 1.200 m Luftlinie. Die Entfernung zur nächstgelegenen Ecke des Wohngebiets beträgt ca. 800 m Luftlinie (Grafik)


Zur Veranschaulichung: Die geplante Nutzfläche reicht im Süden so weit wie die bestehende Bebauung im Industriegebiet "Im Fluss" auf der gegenüberliegenden (östlichen) Seite der Bahnlinie. Damit fügt sich die geplante Industriefläche aus unserer Sicht gut in die bestehende Bebauung der Umgebung ein.


Unabhängig davon wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Bebauung im gesamten Umfeld berücksichtigt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden im Bebauungsplan verbindliche Grenzwerte für Schallemissionen festgesetzt.

Wenn die Abfälle auf dem Spall-Gelände beseitigt werden, warum kann dann nicht auch die Deponie rückgebaut werden?

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Die Deponie, die etwa in der Mitte des geplanten Geländes liegt, wurde 2005 geschlossen, abgedichtet und rekultiviert. Sie befindet sich in der Nachsorgephase und wird laufend überwacht. Ein Rückbau der Deponie ist aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll. Außerdem werden die Kosten für einen vollständigen Rückbau der Deponie auf ca. 35-40 Mio. Euro geschätzt.

Werden Betriebe angesiedelt, die der Störfallverordnung unterliegen?

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"Störfallbetrieb" ist die offizielle Bezeichnung für Betriebe, in denen gefährliche Stoffe (z.B. Benzin) ab einer bestimmten Menge vorhanden sind. Für diese Betriebe gilt die Störfallverordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt beim Austritt gefährlicher Stoffe regelt.

Die Störfallverordnung verpflichtet die Betreiber solcher Betriebe, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfälle unverzüglich zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Im Industrie Center Obernburg fallen derzeit nur die Firmen Cordenka GmbH & Co. KG und die Kraftwerk Obernburg GmbH unter die Grundpflichten der Störfall-Verordnung (12. BImSchV, weitere Informationen dazu finden Sie hier). 

Auf der geplanten Fläche können sich auch Betriebe ansiedeln, die der Störfallverordnung unterliegen. Klar ist aber, dass jede Ansiedlung entsprechender Genehmigungen durch die Stadt Erlenbach und das Landratsamt Miltenberg bedarf. Hierüber kann auch gesteuert werden, welche Betriebe sich auf der Erweiterungsfläche ansiedeln.

Werden die Gebäude auf der Erweiterungsfläche Gründächer wie auf dem Dach der „Neuen Logistik“ erhalten?

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Wir sind von der Sinnhaftigkeit und dem Nutzen von Gründächern sowohl in ökologischer (Biodiversität, Wasserrückhalt etc.) als auch in ökonomischer Hinsicht (Gebäudeklima, Unterhaltskosten etc.) überzeugt. Daher werden wir solche und ähnliche Projekte auch bei Bauvorhaben im Rahmen der Süderweiterung verfolgen. Zusätzlich ist eine kombinierte Nutzung der Gründachflächen mit Photovoltaikanlagen denkbar.

Aktuelle Daten zum Gründach der "Neuen Logistik" wie z.B. Temperatur, Niederschlag, Feuchte oder Windrichtung sind über ein Projekt der TU Braunschweig verfügbar (Register "Gründach Obernburg/Main").

Hat die Süderweiterung Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und die genehmigten Wasserentnahmemengen?

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Nein. Die Süderweiterung hat keinen Einfluss auf die Entnahmerechte des ICO für Fluss- und Grundwasser. Der Wasserverbrauch des ICO wird von den Aufsichtsbehörden regelmäßig überwacht. Das ICO hält die genehmigten Entnahmemengen zuverlässig ein.

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