Faktencheck zur ICO Süderweiterung - 
Sie fragen, wir antworten! 

Gerne gehen wir hier auf Aussagen im aktuellen öffentlichen Diskurs ein und stellen Fakten zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns weitere Fragen zu stellen, die Sie beschäftigen oder uns auf Aussagen hinzuweisen, zu denen Sie unsere Meinung wissen möchten.

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Projekt ICO Süderweiterung finden Sie in der Rubrik Fragen & Antworten.

Frage/Aussage:
Es werden 40 / 48 Hektar versiegelt.

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Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan umfasst ca. 56 Hektar (siehe schwarze Linie in dieser Grafik). Damit sind die äußeren Grenzen festgelegt, für die der Bebauungsplan die Nutzung regelt. In diesem Geltungsbereich liegen nach derzeitigem Planungsstand 

  • bereits heute bebaute Flächen, nämlich das Gelände der Firma Freudenberg sowie die  Parkplätze Tor 2 und 4 (zusammen ca. 4,9 Hektar),
  • Erschließungsstraßen und Kreisverkehre, die mit Ausnahme der Verlängerung der Glanzstoffstraße alle auf bereits heute vorhandenen Wegen liegen (ca. 5,2 Hektar),
  • Grünflächen im Osten zwischen Ansiedlungsfläche und Bahntrasse sowie im Süden zwischen Ansiedlungsfläche und Erschließungsstraße (zusammen ca. 6,4 Hektar) sowie
  • Fläche für den Anschluss einer Schiffsanlegestelle (Dalbenanlage) im Main (ca. 0,7 Hektar).


Diese Teilflächen umfassen zusammen 17 Hektar. Damit bleibt im Geltungsbereich eine Teilfläche von 39 Hektar für Industrieansiedlungen übrig. Diese Teilfläche wird jedoch nicht vollständig versiegelt. Vielmehr wird es hier auch Grünflächen, Versickerungsflächen etc. geben.

 

Darüber hinaus planen wir nach den positiven Erfahrungen des ICO Logistikzentrums auch bei der Süderweiterung Gründächer und ähnliche ökologische Aufwertungen. Die beauftragten Fachplaner für Grünordnung- / Landschaftsplanung arbeiten bereits an entsprechenden Planungen.
 
Außerdem sind wir im Gespräch mit führenden Experten für ökologische Stadtprojekte wie Professor Stephan Brenneisen vom Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Projekte seiner Forschungsgruppe Stadtökologie finden Sie hier.

Frage/Aussage:

Es liegen keine konkreten Ansiedlungsanfragen vor und die Fläche wird nur auf Vorrat entwickelt.

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Ansiedlungsinteressenten können nur gewonnen werden, wenn eine Fläche kurz- bis mittelfristig bebaubar ist, d.h. wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan konkret absehbar ist oder bereits vorliegt. Auf Basis einer vagen Flächenverfügbarkeit kann und wird kein Ansiedlungsinteressent eine Standortentscheidung treffen.
 
Allein in den letzten fünf Jahren hat der Standort 43 Anfragen mit einem Flächenbedarf zwischen 100.000 und 300.000 m² erhalten, vor allem aus den Bereichen Papier, (Kunststoff-)Recycling, synthetische Werkstoffe, Wasserstofferzeugung und -verteilung sowie Energiespeicherung. 80% der Anfragen kamen von deutschen Unternehmen. International waren Anfragen aus Spanien, gefolgt von Japan und Norwegen am stärksten vertreten. 
 
Für einige Interessenten konnten durch Umbaumaßnahmen Flächen auf dem bestehenden ICO-Gelände geschaffen werden. Insbesondere die zahlreichen größeren Anfragen konnten jedoch aus Platzgründen nicht realisiert werden.
 
Anfragen, die mit hohen Belastungen verbunden gewesen wären, wie z.B. Autoreifenverwertung oder das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien, haben wir unsererseits nicht weiterverfolgt. 
 
Die Anzahl und die Flächengröße der Anfragen zeigen den Bedarf und die große Chance des Technologiewandels und der Verbreiterung des Branchenmixes am Standort. Es wird deutlich, dass es sich nicht um eine Entwicklung auf Vorrat handelt, sondern um notwendige Schritte, um die im Flächennutzungsplan als Industriegebiet ausgewiesenen Flächen für zusätzliche Unternehmen nutzbar zu machen. 

Frage/Aussage:

Es werden 20 Hektar Wald gerodet.

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Aufgrund der Vornutzungen (z.B. als Kiesgrube) weist das Gelände eine sehr inhomogene Struktur auf. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für Auffüllungen kann dies nur durch die Umlagerung lokal anstehender Sande und Kiese innerhalb der Fläche ausgeglichen werden. Dieses Material steht in ausreichender Mächtigkeit unter der Waldfläche im Südwesten des Geländes zur Verfügung.
 
Mainsite schlägt daher vor, diese Waldfläche der Stadt Erlenbach gegen Waldflächen von Mainsite zu tauschen. Die südwestliche Waldfläche soll dann gerodet und der darin enthaltene Sand und Kies zum Geländeausgleich verwendet werden.
 
Die Beschaffung von Auffüllmaterial von anderer Stelle wäre mit einem enormen zeitlichen und logistischen Aufwand sowie einer extremen Verkehrsbelastung verbunden (zwei Jahre lang über 90 LKW pro Arbeitstag).

 
Diese Waldfläche hat zusammen mit einigen direkt angrenzenden Waldgrundstücken eine Größe von ca. 9,9 Hektar. Zusätzlich soll ein schmaler Streifen von ca. 2,9 Hektar westlich der Mainhausener Straße in Anspruch genommen werden. Insgesamt ist also eine Rodung von ca. 12,8 Hektar vorgesehen.
 
Davon sollen ca. 3 Hektar nach dem Sand- und Kiesabbau nicht für Siedlungszwecke, sondern für ökologische Zwecke wie Aufforstung, Feuchtbiotope etc. genutzt werden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im weiteren Verfahren durch die Grünordnungsplaner und Biologen.
 
Unbestritten ist ein Eingriff dieser Größenordnung auch ein Eingriff in die Natur, der gut überlegt, abgewogen und ausgeglichen werden muss. Die Diskussionen und Planungen sollten jedoch auf Basis der zutreffenden Größenordnungen geführt werden.

Frage/Aussage:

Im geplanten Gebiet sind zahlreiche geschützte, bedrohte und/oder seltene Tierarten beheimatet.

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Welche Tier- und Pflanzenarten auf dem Gelände vorkommen und inwieweit diese geschützt, selten und/oder gefährdet sind, ist derzeit noch nicht vollständig bekannt.

Dazu wird im weiteren Verfahren für das gesamte Gelände eine "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)" durchgeführt. Dabei wird das Gelände mehrmals über einen längeren Zeitraum, d.h. zu verschiedenen Jahreszeiten, von Biologen begangen und genau untersucht. Ziel ist es, die Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten zu untersuchen. Dies bildet die Grundlage für die verbindliche Festlegung von Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe.

Derzeit liegt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nur für eine Teilfläche vor. Sobald dies für die gesamte Fläche der Fall ist, werden wir die Ergebnisse auf dieser Internetseite veröffentlichen. Mutmaßungen im Vorfeld über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten sind aus unserer Sicht zum jetzigen Planungs- und Diskussionsstand nicht zielführend.

Frage/Aussage:

Die Streusiedlung am Uferrain wird von drei Seiten "eingekesselt".

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Im Rahmen des vorangegangenen Bebauungsplanverfahrens fanden Gespräche zwischen ICO und den Anliegern statt, in denen deren Bedenken und Sorgen erörtert wurden. Daraufhin wurden die Planungen angepasst. Unter anderem wurde vereinbart, nördlich der Siedlung einen 60 m breiten Waldstreifen als Abstandsfläche zu erhalten und zu pflegen und daran anschließend einen begrünten und bepflanzten Schutzwall zu errichten. Dieser Kompromiss wurde von den Anliegern gegenüber der Stadt Erlenbach schriftlich bestätigt.

Ein wesentlicher Grund für die Anpassung dieser früheren Planung ist die Vergrößerung der Abstände zur Streusiedlung Uferrain, um die Auswirkungen der Erweiterung auf diesen Bereich zu mildern. In der aktuellen Planung bleibt der Wald nördlich des Uferrains vollständig erhalten. Im Osten wird ein schmaler Streifen entlang der Mainhausener Straße gerodet, so dass der Abstand zwischen der östlichen Grenze der Streusiedlung und der westlichen Grenze der geplanten Siedlungsfläche ca. 140 m beträgt.

Wir haben volles Verständnis dafür, dass eine Planung dieser Größenordnung Bedenken und Sorgen auslösen kann. Wir stehen daher, wie in der Vergangenheit auch, für Gespräche über die aktuelle Planung zur Verfügung.

Vergleicht man die damalige Planung und den akzeptierten Kompromiss mit der aktuellen Planung (Grafik siehe pdf), so ist aus planerischer Sicht nicht nachvollziehbar, worauf die Einschätzung einer dreiseitigen "Einkesselung" durch die neue Planung beruht.

Frage/Aussage:

Die Industriefläche rückt sehr nahe an das Wohngebiet im Norden Erlenbachs heran.
Bis zum Wohngebiet sind es dann nur noch 500m.
 

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Die Entfernung vom südlichen Ende der geplanten Baufläche bis zum Krankenhaus Erlenbach beträgt ca. 1.200 m Luftlinie.

Bis zur nordwestlichen, d.h. der geplanten Baufläche am nächsten liegenden Ecke des Wohngebietes westlich (unterhalb) des Krankenhauses sind es ca. 700 m Luftlinie.


Zur Veranschaulichung: Die geplante Baufläche reicht ca. 50 m weiter nach Süden als die bestehende Bebauung im Industriegebiet "Im Fluss" auf der gegenüberliegenden (östlichen) Seite der Bahnlinie. Damit fügt sich die geplante Industriefläche aus unserer Sicht gut in die bestehende Bebauung der Umgebung ein.


Unabhängig davon wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Bebauung im gesamten Umfeld berücksichtigt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden im Bebauungsplan verbindliche Grenzwerte für Schallemissionen festgesetzt.

Grafik (pdf)